Betreuungskosten
Betreuungszeiten 07.00 - 15.00 Uhr.
1. Barzahlung (Stundensatz: 12,50 €)
Das Betreuungsgeld ist von den Sorgeberechtigten jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus an die Tagespflegeperson zu zahlen.
2. Übernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt:
Beim Jugendamt kann ein Antrag auf Kostenbeihilfe für die Kinderbetreuung gestellt werden. Wird die Kinderbetreuung zur Ausbildung, zum Studium oder Berufstätigkeit benötigt, wird
die Beihilfe in der Regel in einkommensabhängiger Höhe gewährt. Die Anträge liegen mir vor und können bei Anmeldung des Kindes direkt beantragt werden.
ACHTUNG:
Für beide vorgenannten Abrechnungen gilt jedoch:
Pro Monat ist zusätzlich ein Essensgeld (für Frühstück, Snack, Mittagessen) in Höhe von 70,00 € zu leisten. Das Essensgeld ist jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus an die Tagespflegeperson zu zahlen.
Snack = Obst / Gemüse / Joghurt / Kuchen / Eis ...