Betreuungskosten

 

Betreuungszeiten 07.00 - 15.30 Uhr und nach Vereinbarung.



1. Barzahlung (Stundensatz: 5,00 €)

 

Das Betreuungsgeld ist von den Sorgeberechtigten jeweils
zu Beginn eines Monats im Voraus an die Tagespflegeperson
zu zahlen.

 

 

2. Übernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt:

 

Beim Jugendamt kann ein Antrag auf Kostenbeihilfe für die Kinderbetreuung gestellt werden. Wird die Kinderbetreuung zur Ausbildung, zum Studium oder Berufstätigkeit benötigt, wird die Beihilfe in der Regel in einkommensabhängiger Höhe gewährt.  Die Anträge liegen mir vor und können bei Anmeldung des Kindes direkt beantragt werden.
 

 

Die nachfolgend aufgeführte Internetadresse führt Sie direkt zu den zuständigen Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes.
http://www.duisburg.de/micro2/elterninfos/kinderbetreuung/kita_pflege/kita_pflege.php

 

 

ACHTUNG:

Für beide vorgenannten Abrechnungen gilt jedoch:

 

 

Pro Monat ist zusätzlich ein Essensgeld (für Frühstück, Snack, Mittagessen, Snack) in Höhe von 50,00 € zu leisten. Das Essensgeld ist jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus an die Tagespflegeperson zu zahlen.



Snack = Obst / Gemüse / Joghurt / u.a.